Basel II
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in den vergangenen Jahren neue verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken erarbeitet, die seit dem 1. Januar 2007 in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland in Kraft sind.
Laut Bundesbank geht es bei Basel II im Kern es darum, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Die neue Regelung sieht danach vor, dass bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote das Kreditrisiko und das operationelle Risiko berücksichtig werden muss, um so eine risikoadäquate Eigenkapitalausstattung der Banken zu gewährleisten. Hinzu tritt das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank sowie die Steuerung der eingegangenen Risiken. Dazu wurden die Risikosteuerungssysteme verbessert und von der Bankenaufsicht überprüft. Als dritte Säule der Basel-II-Vorschriften ist eine erweiterte Offenlegungspflicht der Banken gegenüber der Bankaufsicht eingeführt worden (vgl. Abb. 1).
Abb. 1
Quelle: Deutsche Bundesbank
Der Begriff „Basel II“ bezeichnet in der Diskussion zusätzlich auch die Auswirkungen dieser neuen Eigenkapital- und Risikosteuerungsvorschriften auf die Kreditvergabe der Banken, insbesondere auf die Verfügbarkeit von Bankkrediten und auf die Kreditkonditionen für den Mittelstand.
Als eine direkte Auswirkung von Basel II wurde mit höheren Kreditzinsen für höhere Risiken gerechnet. Der Hintergrund: Die Banken selbst müssen für höhere eingegangene Kreditrisiken eine höhere Eigenkapitalquote aufweisen. Gibt eine Bank also einem Kreditnehmer mit einem schlechten Rating einen Kredit, verschlechtert sich tendenziell auch ihr eigenes Rating, was bedeutet, dass sie mehr Eigenkapital aufweisen muss. Diese steigenden Kosten der Bank aufgrund höherer Eigenkapitalausstattung gibt die Bank in Form von höheren Kreditzinsen an die Kreditkunden weiter, die ihrerseits das höhere Risiko verursachen. Ein Kreditnehmer mit gutem Rating dagegen profitiert von niedrigeren Zinsen, weil die Bank für solche Kredite weniger Eigenkapitalausstattung aufweisen muss. Die früher nach den Regelungen von Basel I übliche Eigenmittelunterlegung von Kreditrisiken in Höhe von acht Prozent wird nach den Basel-II-Vorschriften gemäß dem Risiko des jeweiligen Kredites gewichtet. Danach kann die erforderliche Unterlegung eines Kredits mit Eigenmitteln der Bank um bis zu 80 Prozent geringer als bisher oder aber um bis zu 50 Prozent höher sein als früher.
Für den Gesundheitsmarkt bedeutet dies unter anderem, dass etwa Krankenhäuser mit knapper Eigenkapitalausstattung und möglicherweise schlechten wirtschaftlichen Ergebnissen größere Probleme bei der Kreditaufnahme haben.
Viele Kliniken haben sich frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe vorbereitet und ihre Kreditwürdigkeit von entsprechenden Unternehmen überprüfen lassen, die sich auf die Prüfung der Kreditwürdigkeit, im Fachjargon Rating genannt, spezialisiert haben. Solche externen Ratings werden zum Beispiel von internationalen Rating-Agenturen wie Moody\'s, Standard & Poor\'s oder Fitch vorgenommen.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Unternehmensberatern, die sich auf die Beratung von Gesundheitsunternehmen im Hinblick auf Ratings und die konkrete Vorbereitung von Gesundheitsunternehmen auf externe Ratings spezialisiert haben. Darüber hinaus gibt es erste Rating-Agenturen, die sich auf den Gesundheitsbereich zu spezialisieren beginnen oder nur Unternehmen des Gesundheitsmarktes raten.
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